Rechtsprechung
VG Dresden, 22.09.2022 - 1 K 348/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,52320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Dresden, 22.09.2022 - 1 K 348/19
- OVG Sachsen, 16.08.2023 - 5 A 523/22
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 16.08.2023 - 5 A 523/22
Schadensersatz; Leichte Fahrlässigkeit der Behörde; Mitverschulden
Mit Urteil vom 22. September 2022 - 1 K 348/19 - hob das Verwaltungsgericht Dresden den Bescheid des Beklagten vom 20. Oktober 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Freistaates Sachsen vom 28. September 2018 auf, soweit von der Klägerin Zinsen gefordert wurden.das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. September 2022 - 1 K 348/19 - zu ändern und den Bescheid des Beklagten vom 20. Oktober 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Freistaates Sachsen vom 28. September 2018 auch insoweit aufzuheben, als die Klägerin zum Schadensersatz in Höhe von 5.460,00 EUR herangezogen wird.